Auswirkungen neuer beziehungsweise geänderter IFRS

Die Volkswagen AG hat alle ab dem Geschäftsjahr 2012 verpflichtend anzuwendenden Rechnungslegungsnormen umgesetzt.

Infolge des im Oktober 2010 geänderten IFRS 7 sind ab dem Geschäftsjahr 2012 die Angabepflichten im Zusammenhang mit der Übertragung von finanziellen Vermögenswerten erweitert worden. Die erweiterten Angaben beziehen sich sowohl auf übertragene und vollständig ausgebuchte finanzielle Vermögenswerte als auch auf finanzielle Vermögenswerte, die zwar übertragen, aber nicht vollständig ausgebucht wurden. Die weiteren Erläuterungen zur Bilanz nach IFRS 7 (Finanzinstrumente) wurden entsprechend erweitert.

Nicht angewendete neue beziehungsweise geänderte IFRS

Die Volkswagen AG hat in ihrem Konzernabschluss 2012 die nachstehenden Rechnungslegungsnormen, die vom IASB bereits verabschiedet worden sind, die aber für das Geschäftsjahr noch nicht verpflichtend anzuwenden waren, nicht berücksichtigt.

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Standard/Interpretation1

 

Veröffentlicht durch das IASB

 

Anwendungs-pflicht2

 

Übernahme durch EU1

 

Voraussichtliche Auswirkungen

1

Bis zum 31.12.2012.

2

Pflicht zur erstmaligen Anwendung aus Sicht der Volkswagen AG.

3

Verschiebung der Erstanwendung durch das Mandatory Effektive Date-Projekt von dem Jahr 2013 auf das Jahr 2015.

4

Geringfügige Änderungen zu einer Vielzahl an IFRS (IFRS 1, IAS 1, IAS 16, IAS 32, IAS 34).

IFRS 1

 

Erstmalige Anwendung –Ausgeprägte Hochinflation und Beseitigung der festen Zeitpunkte für Erstanwender

 

20.12.2010

 

01.01.2013

 

Ja

 

Keine

IFRS 1

 

Darlehen der öffentlichen Hand

 

13.03.2012

 

01.01.2013

 

Nein

 

Keine

IFRS 7

 

Finanzinstrumente: Angaben – Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden

 

16.12.2011

 

01.01.2013

 

Ja

 

Erweiterte Anhangangaben zur Saldierung von Finanzinstrumenten

IFRS 9

 

Finanzinstrumente:
Klassifizierung und Bewertung

 

12.11.2009/
28.10.2010

 

01.01.20153

 

Nein

 

Veränderte Erfassung von Fair-Value-Änderungen bisher als zur Veräußerung verfügbar eingestufter Finanzinstrumente

IFRS 10

 

Konzernabschlüsse

 

12.05.2011

 

01.01.2014

 

Ja

 

Keine wesentlichen Änderungen

IFRS 11

 

Gemeinsame Vereinbarungen

 

12.05.2011

 

01.01.2014

 

Ja

 

Keine wesentlichen Auswirkungen

IFRS 12

 

Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen

 

12.05.2011

 

01.01.2014

 

Ja

 

Erweiterte Anhangangaben zu Anteilen an anderen Unternehmen

 

 

Übergangsregelungen zu IFRS 10, IFRS 11, IFRS 12

 

28.06.2012

 

01.01.2013

 

Nein

 

Keine wesentlichen Änderungen

 

 

Investmentgesellschaften (Ergänzungen zu IFRS 10, IFRS 12, IAS 27)

 

31.10.2012

 

01.01.2014

 

Nein

 

Keine

IFRS 13

 

Bemessung des beizulegenden Zeitwerts

 

12.05.2011

 

01.01.2013

 

Ja

 

Anpassungen und erweiterte Anhangangaben bei der Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert

IAS 1

 

Darstellung des Abschlusses –Darstellung einzelner Posten des sonstigen Ergebnisses

 

16.06.2011

 

01.01.2013

 

Ja

 

Veränderte Darstellung des sonstigen Ergebnisses

IAS 12

 

Latente Steuern – Realisierung zugrunde liegender Vermögenswerte

 

20.12.2010

 

01.01.2013

 

Ja

 

Keine wesentlichen Änderungen

IAS 19

 

Leistungen an Arbeitnehmer

 

16.06.2011

 

01.01.2013

 

Ja

 

Veränderte Abbildung und erweiterte Anhangangaben bei den Leistungen an Arbeitnehmer

IAS 27

 

Einzelabschlüsse

 

12.05.2011

 

01.01.2014

 

Ja

 

Keine

IAS 28

 

Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen

 

12.05.2011

 

01.01.2014

 

Ja

 

Keine

IAS 32

 

Finanzinstrumente: Darstellung –Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden

 

16.12.2011

 

01.01.2014

 

Ja

 

Keine wesentlichen Änderungen

 

 

Verbesserung der International Financial Reporting Standards 20114

 

17.05.2012

 

01.01.2013

 

Nein

 

Keine wesentlichen Änderungen

IFRIC 20

 

Abraumkosten in der Produktionsphase eines Tagebaubergwerks

 

19.10.2011

 

01.01.2013

 

Ja

 

Keine

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