Das im Geschäftsjahr 2010 von dem britischen Office of Fair Trading (OFT) eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen die Volkswagen Tochtergesellschaften Scania und MAN SE wurde im Geschäftsjahr 2011 eingestellt und an die EU-Kommission übertragen. Die im Geschäftsjahr 2011 begonnenen Ermittlungen der EU-Kommission wegen des Verdachts eines möglichen Kartellverstoßes im Motorenbereich gegen die MAN Truck & Bus AG sowie MAN Diesel & Turbo SE wurden im Geschäftsjahr 2012 eingestellt. Das im Geschäftsjahr 2011 von der EU-Komission aufgenommene Ermittlungsverfahren gegen Scania sowie MAN wegen vermeintlich unerlaubten Austauschs von Informationen dauert noch an. Ferner wurden in den Geschäftsjahren 2011/2012 durch die südkoreanische Kartellbehörde Ermittlungen bei der MAN Truck & Bus (Korea) Limited, Seoul/Südkorea, sowie bei der Scania-eigenen Importeursgesellschaft in Südkorea durchgeführt. Solche Ermittlungsverfahren können im Regelfall mehrere Jahre andauern. Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch nicht beurteilt werden, ob aus diesen Verfahren ein Risiko für Scania beziehungsweise MAN besteht.

Aufgrund von Anhaltspunkten für Unregelmäßigkeiten bei der Übergabe von 4-Takt-Schiffsdieselmotoren der MAN Diesel & Turbo SE hat der Vorstand der MAN SE eine Untersuchung durch die Compliance-Abteilung der MAN SE und externe Berater eingeleitet. Diese Untersuchung hat ergeben, dass es möglich war, die technisch ermittelten Kraftstoffverbrauchswerte von 4-Takt-Schiffsdieselmotoren auf Prüfständen der MAN Diesel & Turbo SE (früher: MAN Diesel SE) von außen zu beeinflussen und von den tatsächlichen Messergebnissen abweichende Werte anzuzeigen. MAN hat die Staatsanwaltschaft München I über die Untersuchung informiert. Das Verfahren wurde der Staatsanwaltschaft Augsburg bereits Ende 2011 übergeben und dauert noch an.

Die Volkswagen AG und die Unternehmen, an denen sie direkt oder mittelbar Anteile hält, sind außerdem national und international im Rahmen ihrer operativen Tätigkeit an Rechtsstreitigkeiten und behördlichen Verfahren beteiligt. Solche Rechtsstreitigkeiten und Verfahren können insbesondere im Verhältnis zu Lieferanten, Händlern, Kunden, Arbeitnehmern oder Investoren auftreten.

Für die daran beteiligten Gesellschaften können sich daraus Zahlungs- oder andere Verpflichtungen ergeben. Insbesondere in Fällen, in denen US-amerikanische Kunden einzeln oder im Wege der Sammelklage Mängel an Fahrzeugen geltend machen, können sehr kostenintensive Maßnahmen erforderlich werden und hohe Schadensersatz- oder Strafschadensersatzzahlungen zu leisten sein. Entsprechende Risiken ergeben sich auch aus US-Patentverletzungsverfahren.

Soweit übersehbar und wirtschaftlich sinnvoll, wurden zur Absicherung dieser Risiken in angemessenem Umfang Versicherungen abgeschlossen beziehungsweise für die verbliebenen erkennbaren Risiken angemessen erscheinende Rückstellungen gebildet. Nach Einschätzung des Unternehmens werden diese Risiken deshalb keinen nachhaltigen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Konzerns haben.

Da einige Risiken jedoch nicht oder nur begrenzt einschätzbar sind, ist nicht auszuschließen, dass gleichwohl Schäden eintreten können, die durch die versicherten beziehungsweise zurückgestellten Beträge nicht gedeckt sind.

nach oben
Kennzahlenvergleich
Erstellen Sie Ihre eigene Kennzahlenübersicht.